Kulturförderabgabe in Erfurt
In Erfurt wird seit 01.01.2011 eine nicht zweckgebundene Kulturförderabgabe auf privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Berufliche Übernachtungen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.
Befreiungsmöglichkeiten für Angestellte Mitarbeiter
- Ausgefüllte Bescheinigungen als PDF Dokument [1]
- Abgabe (Kopie) von Arbeitgeberbescheinigungen, Messeausweisen oder Dienstreiseaufträgen etc. im Beherbergungsbetrieb
- Rechnungsübernahme durch den Arbeitgeber
- Bei Gruppenreisen ist ein ausgefülltes Formular mit einer angehängten Auflistung aller Mitreisenden ausreichend
Befreiungsmöglichkeiten für Selbstständige, gewerblich Tätige oder Mitinhabern von Unternehmen
- Durch Ausfüllen der Eigenbescheinigung [2] (weitere Nachweise sind nicht erforderlich, die Stadt behält sich aber vor, die gemachten Angaben zu überprüfen)
Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung immer nur für einen Aufenthalt gültig ist. Reisen Sie in der einen Woche freitags ab und die Woche drauf wieder montags an, so sind alle Bescheinigungen erneut vorzulegen.
Änderungen behalten wir uns jederzeit vor.
[1] http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/form/20/20_04_08internet.pdf
[2] http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/buergerservice/form/20/20_04_08internet.pdf