AGB

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich (auch über Dritte) reserviert und bereitgestellt wurde und/oder der Meldeschein ausgefüllt ist; der volle Mietpreis ist zu entrichten.
  2. Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Stornierung, Rücktritt / Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform (Fax, Post, SMS oder E-Mail); Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einganges und wird entsprechend § 651 i Abs. 2 BGB mit Ersatzanspruch auf Entgelt der Gesamtleistung wie folgt geregelt:
    • bis drei Tage vor Anreisetag 10:00 Uhr keine Gebühren
    • Nichtinanspruchnahme ohne Mitteilung bzw. Kenntnis weniger als 3 Tage (10 Uhr) 95% (ohne Frühstück) des Reservierungspreises und Monatsmiete (Mindestvertragsdauer 6 Monate) mit einer Frist von 14 Tagen vor Beginn des nächsten Mietmonats. Diese Regelung tritt auch für verkürzte Aufenthalte in Kraft. Hinweis: Reiserücktrittversicherung (z.B. https://www.concordia.de/silvia-heinrichs/)
  3. Die reservierten Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, verfällt der Anspruch auf die bestellten Zimmer nach 18:00 Uhr und somit tritt Punkt (2) in Kraft. Das Zimmer ist am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
  4. Bereitstellungen bestimmter Zimmer kann nicht grundsätzlich gewährt werden, sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, wird dem Gast vergleichbarer Ersatz im Haus oder im Ausnahmefall außer Haus bereitgestellt.
  5. Übernachtungen sind wöchentlich im Voraus bei Anreise mit der Schlüsselübergabe zu entrichten (Monatsmiete ist immer zum 1. Miettag im Voraus fällig und wird auf der Rechnung ohne Mehrwertsteuer dargestellt).
  6. Reinigung von Fäkalien und Erbrochenem sowie Verstopfung von Toiletten wird mit einer Mindestgebühr von 50€ (Euro) und mit Neuanschaffungspreis veranschlagt. Brandstellen werden grundsätzlich in Höhe des Neuanschaffungswertes bemessen. Kann das Zimmer nicht weiter vermietet werden, hat der Gast auch für die Folgeschäden aufzukommen.
  7. Rauchen und Drogenkonsum ist in den Gästezimmern und im Haus grundsätzlich nicht gestattet und gilt als vorsätzliche Sachbeschädigung; bitte rauchen Sie nur außerhalb des Hauses. Jede gerauchte Zigarette, Zigarre usw. wird mit einem Aufpreis berechnet (Einzelzimmer 20€ (Euro), Doppelzimmer 40€ (Euro)) und führt zur sofortigen Mietbeendigung ohne Rückzahlung des bereits bezahlten Mietpreises.
  8. Die Mitarbeiter der Pension sind berechtigt und verpflichtet, das Pensionszimmer während der Aufenthaltsdauer des Gastes zum Zwecke der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnliches zu betreten.
  9. Der Gerichtsstand ist Erfurt.

Stand 01.01.2016; Änderungen vorbehalten