- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer mündlich oder schriftlich (auch über Dritte) reserviert und bereitgestellt wurde und/oder der Meldeschein ausgefüllt ist; der volle Mietpreis ist zu entrichten.
- Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Stornierung, Rücktritt / Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform (Fax, Post, SMS oder E-Mail); Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einganges und wird entsprechend § 651 i Abs. 2 BGB mit Ersatzanspruch auf Entgelt der Gesamtleistung wie folgt geregelt:
- bis drei Tage vor Anreisetag 10:00 Uhr keine Gebühren
- Nichtinanspruchnahme ohne Mitteilung bzw. Kenntnis weniger als 3 Tage (10 Uhr) 95% (ohne Frühstück) des Reservierungspreises und Monatsmiete (Mindestvertragsdauer 6 Monate) mit einer Frist von 14 Tagen vor Beginn des nächsten Mietmonats. Diese Regelung tritt auch für verkürzte Aufenthalte in Kraft. Hinweis: Reiserücktrittversicherung (z.B. https://www.concordia.de/silvia-heinrichs/)
- Die reservierten Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, verfällt der Anspruch auf die bestellten Zimmer nach 18:00 Uhr und somit tritt Punkt (2) in Kraft. Das Zimmer ist am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
- Bereitstellungen bestimmter Zimmer kann nicht grundsätzlich gewährt werden, sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, wird dem Gast vergleichbarer Ersatz im Haus oder im Ausnahmefall außer Haus bereitgestellt.
- Übernachtungen sind wöchentlich im Voraus bei Anreise mit der Schlüsselübergabe zu entrichten (Monatsmiete ist immer zum 1. Miettag im Voraus fällig und wird auf der Rechnung ohne Mehrwertsteuer dargestellt).
- Reinigung von Fäkalien und Erbrochenem sowie Verstopfung von Toiletten wird mit einer Mindestgebühr von 50€ (Euro) und mit Neuanschaffungspreis veranschlagt. Brandstellen werden grundsätzlich in Höhe des Neuanschaffungswertes bemessen. Kann das Zimmer nicht weiter vermietet werden, hat der Gast auch für die Folgeschäden aufzukommen.
- Rauchen und Drogenkonsum ist in den Gästezimmern und im Haus grundsätzlich nicht gestattet und gilt als vorsätzliche Sachbeschädigung; bitte rauchen Sie nur außerhalb des Hauses. Jede gerauchte Zigarette, Zigarre usw. wird mit einem Aufpreis berechnet (Einzelzimmer 20€ (Euro), Doppelzimmer 40€ (Euro)) und führt zur sofortigen Mietbeendigung ohne Rückzahlung des bereits bezahlten Mietpreises.
- Die Mitarbeiter der Pension sind berechtigt und verpflichtet, das Pensionszimmer während der Aufenthaltsdauer des Gastes zum Zwecke der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnliches zu betreten.
- Der Gerichtsstand ist Erfurt.
Stand 01.01.2016; Änderungen vorbehalten